Die Übergangsfrist der KassenSichV – oder einfacher ausgedrückt der „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ 😉 – ist beendet. Mit Pickware POS kassieren Sie weiterhin rechtssicher!
Mit dieser neuen Rechtsverordnung möchte das Bundesfinanzministerium die steuerrechtliche Mitwirkungspflicht bei aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen präzisieren und nimmt Unternehmer – im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Führung und elektronischen Aufbewahrung von geschäftsrelevanten Belegen sowie einen Datenzugriff auf diese – stärker in die Pflicht.
Elektronische und computergestützte Kassensysteme sowie Registrierkassen unterliegen seit dem 1. Januar 2018 im Sinne der KassenSichV der Kassennachschau. Diese ermöglicht den Finanzbehörden ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten, die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben digital innerhalb weniger Minuten zur prüfen.
Durch den Einsatz des Shopware-ERP-Systems „Pickware“ und des Pickware-POS-Kassensystems sind unsere Kunden bestens für die Einhaltung der KassenSichV gerüstet und kassieren rechtssicher.
Gerne informieren wir Sie über die Kombination eines Shopware-Online-Shops mit dem Pickware POS-Kassensystem: zum Kontaktformular
Foto © ikonoklast_hh, AdobeStock