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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Website soll für alle gut nutzbar sein – unabhängig von Alter, Sehvermögen oder Hilfsmitteln. Das bauen wir für unsere Kunden, also gilt es auch für uns.

Unser Anspruch

Die REIMANN Business Development GmbH gestaltet ihre Website reimedia.de nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, und der Norm EN 301 549.

Was wir dafür tun

  • Darstellung anpassen: Über den runden Knopf unten links stellen Sie Schriftgröße, Kontrast, Linkhervorhebung, eine lesefreundliche Schrift, Zeilen- und Wortabstände, Animationen und die Größe des Mauszeigers ein. Ihre Auswahl bleibt in Ihrem Browser gespeichert und wird nicht an uns übertragen.
  • Bedienung per Tastatur: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar. Ein Link „Zum Inhalt springen“ überspringt die Navigation.
  • Screenreader: klare Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Schaltflächen und Formularfelder, Sprachauszeichnung Deutsch.
  • Bewegung: Wenn Ihr System „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, verzichtet die Website automatisch auf Einblend-Animationen.
  • Vergrößerung: Die Seiten lassen sich bis 200 % zoomen, das Layout passt sich an.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist weitgehend barrierefrei. Folgende Inhalte sind noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • Ältere Blogbeiträge wurden von der früheren Website übernommen. Einzelne Bilder darin haben noch keinen aussagekräftigen Alternativtext.
  • PDF-Dokumente wie AGB und SEPA-Mandat sind nicht barrierefrei aufbereitet. Die AGB finden Sie zusätzlich als HTML-Seite.
  • Online-Shop: Der Shop unter /shop/ läuft auf einem eigenen System und ist von dieser Erklärung nicht erfasst.

Alle Leistungen erreichen Sie auch telefonisch unter (0 23 81) 480 170 oder per E-Mail an info@reimedia.de.

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder brauchen Sie Informationen in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@reimedia.de oder rufen Sie an: (0 23 81) 480 170. Wir melden uns so schnell wie möglich.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden.

Stand dieser Erklärung: September 2026. Grundlage ist eine Selbstbewertung.