Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites und Apps – barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das BFSG betrifft Websites, wenn sie zu einem der folgenden Bereiche gehören:
- Online-Shops / E-Commerce-Websites
Website, über die Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. - Dienstleistungsportale mit Vertragsabschlussmöglichkeit
Etwa Buchungsportale, Banken, Telekommunikationsanbieter, Verkehrsbetriebe usw. - Digitale Produkte oder Dienstleistungen nach Anhang I der EU-Richtlinie
Dazu zählen z. B. E-Books, Selbstbedienungsterminals, Apps etc.
Reine Unternehmenspräsentationen, ohne dass dort Produkte verkauft oder Verträge abgeschlossen werden (z. B. eine einfache „Über uns“-Seite), fallen nicht unter das BFSG. Diese können freiwillig barrierefrei gestaltet werden, sind aber nicht gesetzlich verpflichtet.
Gemäß § 3 Abs. 3 BFSG sind sog. „Kleinstunternehmen“ von den Pflichten des Gesetzes befreit. Shop-Betreiber, die als Kleinstunternehmen gelten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in ihren Online-Shops für die Shops selbst also nicht erfüllen, diese also nicht barrierefrei gestalten.
Kleinstunternehmen sind nach § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen, die
- weniger als 10 Personen beschäftigen und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
Auf dieser Seite können Sie testen, ob Sie zur Einhaltung des BFSG verpflichtet sind: https://bfsg-gesetz.de/check/
Weitere Infos zum Thema finden Sie auf der Seite unseres Partners, der IT-Recht-Kanzlei.
Hinweis: Dies ist ein reiner Informationstext und keine Rechtsberatung. Bitte befragen Sie Ihren Fachanwalt zum Thema, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten.
Foto © sh99, AdobeStock